Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der H.O.T. AG für B2B-Mandate in Media Consulting, Audit, Forensics, Media Buying und verwandten Beratungsleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen H.O.T. AG, Dufourstrasse 116, 8008 Zürich, Schweiz, und ihren Geschäftskunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und professionelle Auftraggeber, nicht an Konsumenten.
Die AGB gelten, soweit sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Einzelvertrag oder in sonstiger geeigneter Form als Vertragsbestandteil einbezogen werden. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Leistungen und Auftrag
H.O.T. AG erbringt je nach vereinbartem Scope insbesondere Leistungen in Media Consulting, Media-Analyse und -Strategie, Planung und Buying, Monitoring und Reporting, Independent Audit & Forensics, Media Forensics, Ad Fraud, Brand Safety, Programmatic- und Supply-Chain-Prüfung, AdTech sowie verwandten Beratungs- und Projektleistungen.
Inhalt, Umfang, Deliverables, Verantwortlichkeiten, Budgets, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung. H.O.T. AG kann Leistungen modular oder als zusammenhängendes Mandat erbringen.
3. Projektorganisation und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt H.O.T. AG rechtzeitig alle Informationen, Freigaben, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind. Er stellt sicher, dass überlassene Informationen und Daten richtig und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen.
Verzögern fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen die Leistung, verschieben sich betroffene Termine angemessen. Zusätzlicher Aufwand, der durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entsteht, kann nach dem vereinbarten Honorar- oder Aufwandssatz verrechnet werden.
4. Termine, Freigaben und Änderungen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Abhängigkeiten von Kunden, Plattformen, Publishern, Technologieanbietern und anderen Dritten können Terminpläne beeinflussen.
Freigaben von Media-Plänen, Budgets, Angeboten, Buchungen, Creatives oder anderen auftragsrelevanten Entscheidungen können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Nachträgliche Scope- oder Änderungswünsche können zu zusätzlichem Aufwand, neuen Drittkosten und angepassten Terminen führen.
5. Media Buying und Vertretung gegenüber Dritten
H.O.T. AG kann je nach Scope und Wunsch des Kunden gegenüber Medien, Publishern, Plattformen, DSPs, Technologie- und sonstigen Drittanbietern entweder als Vertreter im Namen und auf Rechnung des Kunden oder als Vertragspartner im eigenen Namen auftreten. Welche Rolle gilt, wird im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Buchungsvorgang festgelegt.
Bei direkter Stellvertretung entstehen die Rechte und Pflichten aus dem Drittvertrag grundsätzlich unmittelbar beim Kunden. Tritt H.O.T. AG im eigenen Namen auf, werden die vereinbarten Fremdkosten und Leistungen gemäß Angebot oder Auftrag an den Kunden weiterverrechnet. Für Buchungen gelten zusätzlich die jeweiligen Bedingungen, Fristen und Stornoregeln des Drittanbieters.
Soweit H.O.T. AG keine ausdrückliche Budget- oder Abschlussvollmacht erhalten hat, werden kostenpflichtige Drittbeauftragungen vor Auslösung durch den Kunden freigegeben.
6. Dritt-, Media- und Technologiekosten
Media-Budgets, Publisherkosten, DSP- und Adserving-Kosten, technische Messkosten, FouAnalytics, Tracking, Lizenzen, Produktion, Kreation, externe Spezialisten, Reise- und sonstige Drittkosten sind nur dann im Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Freigegebene oder aufgrund einer vereinbarten Vollmacht ausgelöste Fremdkosten werden zusätzlich zum H.O.T. AG Honorar nach den im Angebot vereinbarten Konditionen weiterverrechnet. Nicht stornierbare oder bereits verbindlich ausgelöste Dritt- und Stornokosten bleiben auch bei einer späteren Änderung oder Beendigung des Auftrags geschuldet. H.O.T. AG kann für wesentliche Fremdkosten eine Vorauszahlung verlangen.
7. Honorare, Rechnungsstellung und Zahlung
Honorare ergeben sich aus dem Angebot oder Einzelvertrag. Ist keine Pauschale vereinbart, werden Leistungen nach effektivem Aufwand zu den vereinbarten Sätzen abgerechnet. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Steuern, Abgaben und ausdrücklich ausgewiesener Nebenkosten.
Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann H.O.T. AG nach Mahnung weitere Leistungen und die Auslösung zusätzlicher Fremdkosten bis zur Zahlung aussetzen. Dadurch entstehende Terminverschiebungen gehen nicht zulasten von H.O.T. AG.
8. Leistungsqualität, Abnahme und Nachbesserung
H.O.T. AG erbringt ihre Leistungen mit der für professionelle Beratungs- und Medialeistungen üblichen Sorgfalt. Soweit für ein konkretes Werk oder Deliverable eine Abnahme vereinbart ist, sind erkennbare wesentliche Mängel nach Übergabe ohne unnötigen Aufschub schriftlich mitzuteilen.
H.O.T. AG erhält bei berechtigten Mängeln zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung. Für Leistungen und Produkte von Drittanbietern gelten deren Gewährleistungs- und Leistungsbedingungen, soweit H.O.T. AG diese lediglich vermittelt oder im Auftrag des Kunden bezieht.
9. Prognosen, Mediawirkung und technische Messung
Planwerte, Reichweiten, Frequenzen, CPMs, Traffic-, Lead-, Conversion-, Umsatz- oder sonstige Wirkungsprognosen beruhen auf verfügbaren Daten und Annahmen. Sie sind Entscheidungs- und Planungsgrößen, keine Erfolgsgarantien. H.O.T. AG schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich als Leistungserfolg vereinbart wurde.
Bei Media Forensics, Ad-Fraud-, Bot-Traffic- oder anderen technischen Audits hängen Befunde von Messabdeckung, Implementierung, Datenzugang und beobachtbaren Umgebungen ab. Ein Audit kann Risiken und Anomalien identifizieren und reduzieren, garantiert aber keine fraud-, bot- oder risikofreie Auslieferung. Ein einzelnes technisches Signal gilt nicht automatisch als Beweis für Betrug.
Technische Media-Messwerte stellen für sich allein keine rechtliche oder regulatorische Compliance-Bescheinigung dar.
10. Inhalte, Rechte und Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Daten, Zielgruppeninformationen, Listen und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. H.O.T. AG darf die Verwendung offensichtlich oder wahrscheinlich rechtswidriger Inhalte oder Daten ablehnen.
Der Kunde bleibt für rechtlich erforderliche Freigaben seiner Werbung, Produkte, Aussagen und Angebote verantwortlich, soweit die rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich Teil eines separat vereinbarten Mandats ist.
11. Urheber-, Methoden- und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den projektspezifisch für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich um ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftszweck des Kunden.
Vorbestehende Methoden, Modelle, Frameworks, Templates, Datenstrukturen, Scripts, Tools, Analyseverfahren und generisches Know-how von H.O.T. AG verbleiben bei H.O.T. AG. Dasselbe gilt für Weiterentwicklungen, die nicht ausschließlich kundenspezifische Inhalte verkörpern. Rechte an Drittmaterial richten sich nach den jeweiligen Lizenzen und Bedingungen.
Eine Herausgabe von Source Code, Rohdaten, internen Tools oder proprietären Methoden ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.
12. Vertraulichkeit, Daten und Unterlagen
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und strategische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Mandats. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
H.O.T. AG bearbeitet Kunden- und Projektdaten nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen und den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit für eine konkrete Datenbearbeitung eine zusätzliche Auftragsbearbeitungsvereinbarung erforderlich ist, wird diese separat abgeschlossen.
Nach Projektende können Daten und Unterlagen gelöscht oder archiviert werden, soweit sie für den Vertragszweck nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder berechtigten Aufbewahrungsgründe bestehen. Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner Originaldaten und Systeme verantwortlich.
13. Kundenreferenzen und Cases
H.O.T. AG verwendet Kundennamen, Logos, Testimonials, identifizierbare Cases oder kundenspezifische Messwerte nur mit ausdrücklicher Freigabe des Kunden. Allgemeines, nicht kundenidentifizierendes Methoden- und Erfahrungswissen darf H.O.T. AG für die Weiterentwicklung ihrer Leistungen verwenden.
14. Beizug von Mitarbeitenden und Dritten
H.O.T. AG kann für die Vertragserfüllung eigene Mitarbeitende, verbundene Spezialisten und geeignete Drittanbieter einsetzen. Bei bloß vermittelten Drittleistungen beschränkt sich die Verantwortung von H.O.T. AG, soweit gesetzlich zulässig, auf sorgfältige Auswahl und Instruktion. Verfügbarkeit, Plattformregeln, technische Änderungen und Leistungserbringung unabhängiger Drittanbieter liegen außerhalb der unmittelbaren Kontrolle von H.O.T. AG.
15. Laufzeit und Kündigung
Für unbefristete Retainer- und Dauermandate gilt, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist und soweit gesetzlich zulässig, eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats.
Soweit ein Vertragsverhältnis rechtlich als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR qualifiziert, bleiben die zwingenden gesetzlichen Beendigungsrechte, insbesondere Art. 404 OR, vorbehalten. Eine Kündigung zur Unzeit kann die gesetzlich vorgesehenen Schadenersatzfolgen auslösen.
Bei vorzeitiger Beendigung sind die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie bereits freigegebene, ausgelöste oder nicht mehr stornierbare Dritt-, Media-, Technologie- und Produktionskosten zu bezahlen. Bereits entstandener zusätzlicher Schaden kann im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.
16. Haftung
H.O.T. AG haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine im Voraus vereinbarte Beschränkung dieser Haftung bleibt ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies nicht zulässt.
Für leicht fahrlässig verursachte direkte und vorhersehbare Schäden ist die Haftung von H.O.T. AG, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des für den betroffenen Auftrag vereinbarten Netto-Honorars begrenzt. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden oder Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
H.O.T. AG haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Sperrungen, Messlücken oder Leistungsstörungen von Plattformen, Publishern, Netzwerken, DSPs, Adservern oder anderen unabhängigen Drittanbietern, soweit H.O.T. AG diese nicht selbst zu vertreten hat.
17. Abwerbung
Die gezielte Abwerbung oder direkte Inanspruchnahme von Mitarbeitenden oder unmittelbar am Mandat beteiligten Personen der jeweils anderen Partei außerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses bedarf während der Vertragsdauer und für zwölf Monate danach der vorherigen schriftlichen Zustimmung, soweit eine solche Einschränkung gesetzlich zulässig ist.
18. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen sind, beispielsweise erhebliche Infrastruktur- oder Telekommunikationsausfälle, behördliche Maßnahmen, Krieg, Naturereignisse, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse. Die betroffene Partei informiert die andere Partei und bemüht sich um eine angemessene Schadensminderung.
19. Änderungen, Teilunwirksamkeit und Form
Änderungen des Einzelauftrags und wesentliche Leistungsfreigaben können in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien ersetzen die betroffene Regelung, soweit erforderlich, durch eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
20. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.
Stand
September 2026. Diese Fassung ersetzt die bisher auf hotag.ch veröffentlichte AGB-Version vom Mai 2022 für neu abgeschlossene Verträge, soweit sie wirksam als Vertragsbestandteil einbezogen wird.